Aus der Vortragsreihe: Von Frauen Für Frauen im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schreibt fest: „Niemand darf wegen rassistischen Gründen […] des Geschlechts […] benachteiligt werden.“ – Wie steht es hier um die Umsetzung und welche Leerstellen gibt es? Was ist, wenn Frau sowohl aufgrund ihrer Hautfarbe als auch ihres Geschlechts diskriminiert wird? Welche Folgen haben diese – vor allem, aber nicht nur – für die Betroffenen? Und was wird bereits unternommen bzw. was sollte noch unternommen werden, um diesen Formen der Diskriminierung zu begegnen? All diesen Fragen widmen wir uns ausschnitthaft, nutzen dabei verschiedene Methoden und kommen in entspannter und anregender Atmosphäre miteinander ins Gespräch.
Eine Kooperation von: Integrationsagentur Caritas, Koordinierungsstelle Netzwerk gegen Rechts, CDU, Frauenunion