Durch das im Zuge der SGB-VIII-Reform entstandene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist die Verpflichtung gewachsen, dass Träger der Kinder- und Jugendarbeit, ebenso wie Schulen, Schutzkonzepte entwickeln müssen. Eine Verpflichtung, die vor allen Dingen aus dem Kontext des Schutzes vor sexualisierter Gewalt entstanden ist.
Professorin Dr. Birgit Jagusch, Technische Hochschule Köln, plädiert dafür, dass der Begriff des Schutzes hier breiter diskutiert wird und darauf abzielen sollte, dass Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit vielmehr genauso ein Ort des Schutzes für Kinder und Jugendliche vor Diskriminierung, Rassismus, Ausgrenzung und vor mangelnder Teilhabe sein müssen.
Wie eine solche intersektionale Perspektive in Schutzkonzepten aussehen könnte und was es zu beachten gilt wird Birgit Jagusch während eines digitalen Vortrags via Zoom mit allen Interessierten teilen und anschließend gerne über mögliche Fragen und Herausforderungen mit den Teilnehmer*innen ins Gespräch kommen.
Zum Erhalt des Links wird um Anmeldung gebeten.